Wenn die akustische Erinnerung nervt

Wer kennt es nicht: Nach dem Outlook-Start wird sofort das schlechte Gewissen alarmiert durch den unangenehmen Sound der Erinnerungen.

Um dem zu entgehen, gibt es meines Wissens zwei Alternativen: a) den akustischen Störfaktor durch Wahl eines “sanfteren” Sounds entschärfen oder b) den Ton ganz ausschalten. Und so geht’s:

  1. Extras – Optionen – Registerkarte Weitere wählen.
  2. Schaltfläche Erweiterte Optionen anklicken.
  3. Im folgenden Dialogfeld ganz unten auf die Schaltfläche Erinnerungsoptionen klicken.
  4. Im Dialogfeld Erinnerungsoptionen entweder eine andere Sounddatei einstellen oder das Häkchen entfernen für Erinnerungssound wiedergeben.

Hier die vier Schritte noch mal im in einem Bild. Und Ruh’ ist!

In vier Schritten die Akustische Erinnerung abschalten

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Kalender: Termindauer turboschnell eingeben

Sie wollen in Ihrem Kalender schnell einen Termin von 14:00 – 16:00 Uhr eintragen? Ohne noch die Zeit bei Endet um: einzugeben.

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Dann halten Sie die Umschalttaste gedrückt beim Klick mit der linken Maustaste auf die Ende-Zeit.

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Soooo einfach kann es mit Outlook sein!

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Darf man E-Mails überhaupt löschen?

Einen Papierbrief wirft man in der regel nicht so schnell weg, sondern heftet ihn im besten Falle sofort ab. Am PC fällt der Druck auf ENTF deutlich leichter, zumal viele Menschen die Wertigkeit einer E-Mail nicht mit der eines Schriftstückes gleichsetzen.

Aber wie sieht hier eigentlich die Gesetzeslage aus?

Immerhin können E-Mails ja sehr wohl rechtsverbindlich sein.

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__257.html

Während Sie mit rein privaten E-Mails tun und lassen können, was Sie wollen, sieht es im geschäftlichen Bereich deutlich anders aus: In Paragraf 257 regelt das Handelsgesetzbuch die Aufbewahrungsfristen geschäftlicher Dokumente, und dazu zählen auch E-Mails. So sind die empfangenen Handelsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe für eine Dauer von sechs Kalenderjahren aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Handelsbriefe (E-Mails) empfangen bzw. verschickt wurden.

Juristen sind sich einig, dass sich der begriff Handelsbriefe auch auf E-Mails erstreckt, die ein Handelsgeschäft betreffen. E-Mail-Korrespondenz, genau wie jede andere schriftliche Korrespondenz, ist allerdings nur aufbewahrungspflichtig, wenn diese tatsächlich zu einem Geschäftsabschluss geführt hat. Das Löschen von SPAM-Nachrichten ist deshalb unproblematisch, und auch rein firmeninterne E-Mails fallen nicht unter dieses Gesetzt.

Beim Löschen beruflicher/geschäftlicher E-Mails sollten Sie deshalb genau darauf achten, keine Korrespondenz mit Kunden oder Lieferanten zu löschen, deren Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Quelle: gefunden im WEB

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Frohe Weihnachten!

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Office 2010: Das Ende von Microsoft Works

Office-2010-Gets-a-Redesigned-Logo-2 Mit Erscheinen der nächsten Office-Version 2010 Anfang/Mitte des nächsten Jahres naht das Ende einer Ära: Die kleine Bürosuite MS-Works wird eingestellt.

Das auf vielen PCs und Notebooks vorinstallierte Software-Paket wird dann durch eine stark reduzierte Starter-.Edition von MS Office 2010 ersetzt.

Microsoft Office Starter wird im Wesentlichen aus einem abgespeckten Word 2010 und Excel 2010 bestehen.Auf die in Works enthaltene Datenbanksoftware muss der Kunde also zunächst verzichten. Somit gehören die alten, zu Office nur selten kompatiblen Works-Dateiformate wie XLR und WKS der Vergangenheit an.

Zum Einsatz kommt die neue Starter-Edition ausschließlich bei vorkonfigurierten Komplett-PCs. Microsoft beschreitet hierbei einen neuen Weg und setzt auf Werbeeinnahmen durch Anzeigen, während das Office-Paket selber kostenlos ist.

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